Honorare

Als Steuerberaterin lege ich sehr viel Wert meine Leistung so transparent wie möglich abzurechnen.

Die Rahmen für die Vergütung des Steuerberaters sind gesetzlich in der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Jedoch kann Umsatz, Komplexität-, Schwierigkeits- und Haftungsgrad die Höhe beeinflussen.

Erstberatung:
Die Gebühr für eine Erstberatung (max. 1 Stunde) darf 190,00€ zzgl. USt nicht überschreiten.

Abrechnungsarten

Diese Abrechnungsmethode bildet den Schwerpunkt der beruflichen Arbeit des Steuerberaters und richtet sich nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem jeweils höchsten Betrag des Jahresumsatzes oder aus der Summe des Aufwandes.

Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege. Als Richtlinie für die Erstellung der Buchhaltung lässt sich ein Satz von 35,00 € je halbe Stunde nennen.

Beispiele:

  • Steuererklärungen aller Art
  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
  • Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
  • usw.

Die Zeitgebühr darf nur in den Fällen angewendet werden, in denen die StBVV die Zeitgebühr als Hauptgebühr vorsieht oder wenn keine anderen Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen.
Meine Stundensätze unterscheiden sich je nach Beratungsumfeld folgendermaßen:

  • Laufende Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung 100,00 € bis 170,00 € zzgl. USt
  • Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung 65,00 € bis 80,00 € zzgl. USt

Beispiele:

  • Steuerliche Gestaltungsberatungen bei Unternehmen (ab 100,00 € bis 170,00 € pro Stunde)
  • Steuerliche Beratung bei Unternehmensgründungen (ab 100,00 € bis 170,00 € pro Stunde)
  • Steuerliche Gestaltung bei Lohnfinanzbuchhaltung (z.B. Entlohnung von Arbeitnehmer) (ab 80,00 € pro Stunde)

Ich bitte Ihnen auch die Möglichkeit einer Pauschalvergütung an. Dabei werden mehrere Tätigkeiten durch einen einheitlichen Betrag abgegolten. Die Pauschalvergütung wird schriftlich und über einen Zeitraum vom mindestens einem Jahr getroffen.

Beispiele:

  • Laufende monatliche Buchführungen
  • Laufende monatliche Lohnabrechnungen

Die Kosten für Lohn- und Gehaltsbuchhaltung richten sich nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter im Unternehmen.

  • Für das Führen der Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung entstehen in Höhe von 15,00 je Mitarbeiter und Abrechnungsmonat
  • In Bauwirtschaft 18,50 € pro Mitarbeiter

Mit dieser Gebühr ist die Lohnsteueranmeldung, sowie die Meldungen an die Sozialversicherungsträger abgegolten. Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsbuchführung (z.B. Jahresmeldung für die Berufsgenossenschaft, SOKA-Bau, Verdienstbescheinigung, sowie Arbeitslosengeldbescheinigung) werden nach der Zeitgebühr (s.o.) abgerechnet.

Die Vergütungen beinhaltet auch die Auslagen, sowie Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird der Vergütung hinzugerechnet. Aufgrund der vielen individuellen Konstellationen kann ich hier leider keine allgemeingültigen Angaben machen. Zur besseren Übersicht habe ich Ihnen die Honorarrechner hinzugefügt: https://steuerberatervergütung.de

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und erstelle Ihnen gern ein individuelles und unverbindliches Angebot.