Steuerberaterwechsel

Vertrauen, Transparenz und Zuverlässigkeit prägen eine erfolgreiche Zusammenarbeit und dienen als Grundlage für eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Sollte jedoch einer dieser drei Säulen aus dem Gleichgewicht gebracht werden, führen nicht selten folgende Gründe Sie als Mandanten einen Wechsel Ihres Steuerberaters in Erwägung zu ziehen:

  • Unerwartete Nachzahlungen
  • Intransparente Rechnungen
  • Schlechte Beratung bzw. ungemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Mangelnde Erreichbarkeit
  • Wechsel des Wohnortes
  • Zwischenmenschliche Komplikationen

Oft erschwert vermeintlich hoher administrativer Aufwand und Angst vor der erhöhten finanziellen, sowie zeitlichen Belastung den entscheidenden Schritt zu machen. Meine Steuerkanzlei übernimmt gerne alle Formalitäten und berät Sie, wie Sie den Wechsel schnell und reibungslos über die Bühne bringen.

Natürlich können Sie den Steuerberater jederzeit wechseln, der Zeitpunkt hierfür muss jedoch sinnvoll gewählt werden, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Während der Wechsel bei laufender Finanz- und Lohnbuchhaltung zum Monatsende kein Problem darstellt, ist ein Wechsel mitten beim Erstellen der Bilanz oder der Steuererklärungen nicht zu empfehlen.

Meine Steuerkanzlei unterstützt Sie dabei, einen optimalen und kostengünstigsten Zeitpunkt für einen Wechsel zu wählen.

Sie informieren Ihren aktuellen Steuerberater, möglichst im Voraus, über Ihre Wechselabsichten und begleichen alle offenen Honorarforderungen. Somit erlischt das Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen und Ihr aktueller Steuerberater ist nach dem Steuerberatungsgesetz verpflichtet Ihnen einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

Im Regelfall wird in einem Steuerberatervertrag keine Kündigungsfrist vertraglich vereinbart, sodass eine Kündigung ohne Angabe der Gründe (§ 627 BGB) jederzeit möglich ist. Meine Steuerkanzlei wird das gerne für Sie prüfen und wird Ihnen eine Kündigungsvorlage, die auch ein Widerruf aller bisherigen Vollmachten vorsieht, zur Verfügung stellen. Alle weiteren Schritte, die daraus resultieren, übernimmt meine Steuerkanzlei für Sie.

Wir fordern alle notwendigen Unterlagen beim alten Steuerberater an. Die Mehrheit der Steuerberater in Deutschland arbeitet mit DATEV, der führenden Software für Steuerberater, und unsere Steuerkanzlei stellt hier keine Ausnahme dar. Dadurch können die angeforderten Daten von dem alten Steuerberater im Regelfall problemlos übertragen werden. Sollte jedoch ein anderes Programm beim alten Steuerberater zum Einsatz kommen, auch hier, ist größtenteils ein Datenaustausch über eine Schnittstelle möglich.

Wir werden das Finanzamt über den Steuerberaterwechsel informieren und neue Vollmachten einreichen. Für das Finanzamt ist nur die Einhaltung steuerlicher Pflichten wichtig und nicht wen Sie zur Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen.

Persönlicher Kontakt verringert Unsicherheiten und baut Vertrauen auf

Lieber Interessent, Sie sind herzlich zu einem unverbindlichen Erstgespräch  in meiner Steuerkanzlei im Herzen Münchens eingeladen. Ich stelle Ihnen gerne meine Kanzlei, mein Leistungsspektrum sowie Honorarstruktur vor. Im Erstgespräch werde ich vorrangig auf Ihren individuellen Bedarf und Ihre steuerliche Situation eingehen, und zeige Ihnen anhand der gewonnenen Informationen auf, welche Leistungen speziell für Sie sinnvoll sind, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Haben Sie ein gutes Gefühl nach dem Gespräch und entscheiden Ihre steuerlichen Anliegen meiner Steuerkanzlei anzuvertrauen, werde ich im nächsten Schritt im Rahmen einer Erstberatung ein individuelles, schriftliches Angebot für Sie erstellen, das Ihnen einen detaillierten Überblick über unsere Leistungen und Gebühren verschafft.

Als Unternehmer lege ich viel Wert auf Transparenz und Kalkulierbarkeit der Kosten. Deshalb möchte ich als Steuerberater, Ihnen als Unternehmer, eine Antwort auf die häufigste Frage vor dem Erstgespräch geben – Welche Kosten fallen beim Erstgespräch  bzw. bei der Erstberatung  an?